Höchstwert (Fahrkarten und Angebote)

brandenburger, Perleberg, Montag, 29.04.2024, 19:45 (vor 17 Tagen) @ Velaro-Fan

Darf man eigentlich die Gesamtstrecke geltend machen oder nur das Stück für den entfallenen Zug?

Beispiel: letzter Zug A-B fällt aus. In B hätte man noch Anschluss an C, das Ziel, gehabt.
Nun lässt man sich aus A von C abholen und möchte Entschädigung für die Strecke A-C. Ist das zulässig oder nur für die Strecke A-B?

Wie jetzt? Wenn die abholende Person in C wohnt und dich von A abholt, dann wäre es doch unsinnig, wenn sie dich nur von A nach B fährt und du dann im Zug nach C weiterfährst - und die Abholerin im Auto nach C. Die Kilometerkosten fallen dann in beiden Richtungen doch ohnehin an.

Nur wenn du zufällig jemand in B kennst, derjenige dich in A abholt und nach B fährt und du mit dem Zug weiterfährst zu deinem Ziel C - wie wahrscheinlich ist das? Menschen, die einen abholen, hat man doch entweder wo man selbst wohnt oder wo man hin möchte (weil man diejenige Person besucht), aber doch nicht an beliebigen Zwischenstationen?


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