Restwertgutschein nur einen Tag gültig? (Fahrkarten und Angebote)

FrankS, Donnerstag, 02.05.2024, 14:19 (vor 15 Tagen)

Gerade einen Flexpreis storniert, für den ich anteilig mit einem Gutschein aus einer FGR-Entschädigung bezahlt hatte. Neuer Gutschein kommt erwartungsgemäß per E-Mail allerdings mit Angabe "Gültig bis: 02.05.2024", also heute.

Fehler im System oder Absicht? Der ursprünglich verwendete Gutschein war nämlich auch nur noch einen Tag gültig. Merkt sich das System etwa die Restgültigkeit?

Hat so seine Richtigkeit

VT642, Donnerstag, 02.05.2024, 14:35 (vor 15 Tagen) @ FrankS
bearbeitet von VT642, Donnerstag, 02.05.2024, 14:35

Genau, das passt so. Die Gültigkeit der Gutscheine verlängert sich nicht mehr!

Würdest du die Reise erst übermorgen stornieren, würdest du sogar gar nichts zurückbekommen, da der eingelöste Gutschein ja mittlerweile abgelaufen ist.

Hat so seine Richtigkeit

FrankS, Donnerstag, 02.05.2024, 15:30 (vor 15 Tagen) @ VT642

Ah, war mir noch gar nicht bekannt, dass das nicht mehr geht.

Allerdings war der Gutschein ja zwischenzeitlich abgelaufen. Gebucht hatte ich letzte Woche, da war er noch einen Tag gültig. Storniert habe ich aber heute und dann einen neuen Gutschein bekommen, der nur noch heute gültig ist. Tja, dann hole ich mir vielleicht ein D-Ticket für diesen Monat. Bevor er ganz verfällt.

Hat so seine Richtigkeit

FrankS, Donnerstag, 02.05.2024, 15:39 (vor 15 Tagen) @ FrankS
bearbeitet von FrankS, Donnerstag, 02.05.2024, 15:40

Oder auch nicht. Gutscheine sind anscheinend dafür nicht verwendbar.

Hat so seine Richtigkeit

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 02.05.2024, 15:45 (vor 15 Tagen) @ FrankS

Oder auch nicht. Gutscheine sind anscheinend dafür nicht verwendbar.

Geht das wirklich nur noch bar? Zumindest anfänglich konnten am Schalter auch Gutscheine eingelöst werden.

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Weg mit dem 4744!

Hat so seine Richtigkeit

FrankS, Donnerstag, 02.05.2024, 15:46 (vor 15 Tagen) @ JeDi

Ich bezog mich jetzt auf das Online-Abo-Portal. Da geht es nur via SEPA-Lastschrift-Mandat. Eine Eingabemöglichkeit für Gutscheine habe ich nicht gesehen.

Überwinterung in Form von Fahrkarten?

FrankS, Donnerstag, 02.05.2024, 15:49 (vor 15 Tagen) @ FrankS
bearbeitet von FrankS, Donnerstag, 02.05.2024, 15:52

Dass ich nun einen neuen Gutschein bekommen habe, obwohl der ursprüngliche schon abgelaufen war (auch wenn der neue nun nur noch den Rest des Tages gültig ist), könnte evtl. darauf hindeuten, dass es möglich wäre, mit dem Kauf eines Flexpreises in möglichst ferner Zukunft den Gutschein quasi einzufrieren und bei Bedarf dann die Fahrkarte zu stornieren, um dann den neuen Gutschein für die gewünschte Fahrkarte oder sonstiges einzulösen.

Wäre es juristisch haltbar, den Gutschein zu "kassieren"?

Tobs, Region Köln/Bonn, Donnerstag, 02.05.2024, 16:29 (vor 15 Tagen) @ FrankS

Genau, das passt so. Die Gültigkeit der Gutscheine verlängert sich nicht mehr!

Okay, die Gültigkeitsdauer wird - gewissermaßen - beibehalten. Soweit für mich nachvollziehbar.

Würdest du die Reise erst übermorgen stornieren, würdest du sogar gar nichts zurückbekommen, da der eingelöste Gutschein ja mittlerweile abgelaufen ist.

Da würde ich den Juristen nochmals zu Rate ziehen wollen: Die Transaktion wird annulliert, so dass dem Kunden m. E. ein neuer, mit selbiger Gültigkeitsdauer, Restwertgutschein zusteht. Das würde dann, nach meinem Dafürhalten, einen Gutschein beinhalten, der im beschriebenem Fall eben einen Tag, ab Ausstellung gültig ist. Habe ich etwas übersehen?

Es mag andere Ansätze geben, jedoch dürfte der Programmieraufwand deutlich geringer sein, für einen Gutschein, der ab Ausstellung einen Tag gültig ist, als den eingelösten Gutschein (bzw. dessen kalendarischer Gültigkeit) mit der erworbenen Fahrkarte zu verbinden.

Ich vermute hier einerseits, dass das System bei Einlösung prüft, ob der Gutschein noch gültig ist, und andererseits der Gutschein selbst als "eingelöst" vermerkt wird, ohne dass eine "echte" Verknüpfung zwischen Gutschein und dem gekauften Produkt erfolgt. Das würde ich als zu aufwendig, hinsichtlich einer Kosten-Nutzen-Betrachtung, einstufen.

Dass ich nun einen neuen Gutschein bekommen habe, obwohl der ursprüngliche schon abgelaufen war (auch wenn der neue nun nur noch den Rest des Tages gültig ist), könnte evtl. darauf hindeuten, dass es möglich wäre, mit dem Kauf eines Flexpreises in möglichst ferner Zukunft den Gutschein quasi einzufrieren und bei Bedarf dann die Fahrkarte zu stornieren, um dann den neuen Gutschein für die gewünschte Fahrkarte oder sonstiges einzulösen.

Nach meinem Verständnis, müsste das so möglich sein - und zwar auch wiederholt.

Wäre es juristisch haltbar, den Gutschein zu "kassieren"?

FrankS, Donnerstag, 02.05.2024, 16:35 (vor 15 Tagen) @ Tobs
bearbeitet von FrankS, Donnerstag, 02.05.2024, 16:39

Genau, die rechtliche Seite kam mir auch schon in den Sinn.

Aber ich würde auch vermuten, dass es schwierig möglich wäre, bei einem für einen Flexpreis verwendeten Geldwertgutschein einfach zu sagen: "Er ist mittlerweile abgelaufen, es gibt keine Rückzahlung." Das dürfte dann wirklich ungerechtfertigte Bereicherung sein.

Überhaupt frage ich mich nach wie vor, wie die DB es rechtfertigt, dass Entschädigungsgutscheine nur ein Jahr gültig sind. In der Rechtsprechung gibt es einige Beispiele, die ein Jahr in jedem Fall für zu kurz halten, auch wenn es vorher dazu gesagt wird. Meine Vermutung war bisher, dass sie es vielleicht irgendwie mit den freiwillig zusätzlich gewährten 20 % rechtfertigen, aber die gibt/gab es ja sowieso immer nur im RZ.

Wäre es juristisch haltbar, den Gutschein zu "kassieren"?

musicus, Freitag, 03.05.2024, 09:12 (vor 14 Tagen) @ FrankS

Überhaupt frage ich mich nach wie vor, wie die DB es rechtfertigt, dass Entschädigungsgutscheine nur ein Jahr gültig sind.

Mit den BB, s. "E.1 Bedingungen für Gutscheine und Aktionsangebote" Punkt 1.2.4.
Abgesehen davon, ist dem Fahrgast der Anspruch auf Auszahlung eines Geldbetrages in selber Höhe ja unbenommen.

In der Rechtsprechung gibt es einige Beispiele, die ein Jahr in jedem Fall für zu kurz halten, auch wenn es vorher dazu gesagt wird.

Vielleicht hat im Hinblick auf Fahrgastrechtsfallgutscheingültigkeitsdauern bei der DB einfach noch niemand geklagt.

Wäre es juristisch haltbar, den Gutschein zu "kassieren"?

sflori, Freitag, 03.05.2024, 11:12 (vor 14 Tagen) @ musicus
bearbeitet von sflori, Freitag, 03.05.2024, 11:12

Vielleicht hat im Hinblick auf Fahrgastrechtsfallgutscheingültigkeitsdauern bei der DB einfach noch niemand geklagt.

Das denke ich auch.

Schlussfolgerung: Alles immer bar machen, auch wenn man dann die IBAN da reinkopieren muss.

Unverständlich, warum man die FGR-Gutscheine nicht 10 Jahre gültig macht. Wäre doch viel attraktiver, wenn das Geld bei der Bahn bliebe...


Bye. Flo.

Wäre es juristisch haltbar, den Gutschein zu "kassieren"?

FrankS, Freitag, 03.05.2024, 13:47 (vor 14 Tagen) @ sflori

Unverständlich, warum man die FGR-Gutscheine nicht 10 Jahre gültig macht. Wäre doch viel attraktiver, wenn das Geld bei der Bahn bliebe...

Müssen ja nicht gleich zehn Jahre sein, aber ja, so bleibt es im Unternehmen. Allerdings muss noch nicht mal mehr eine Gegenleistung erbracht werden, wenn er schnell verfällt ;)

Gleichwohl musste man der DB bisher die 20 % Aufschlag zugute halten und das sie beim Verlängern bzw. Neuausstellen bereits verfallener FGR-Gutscheine doch meiner Erfahrung nach recht kulant war. Ist die Frage, ob das immer noch so ist.

Wäre es juristisch haltbar, den Gutschein zu "kassieren"?

musicus, Freitag, 03.05.2024, 09:03 (vor 14 Tagen) @ Tobs

Es mag andere Ansätze geben, jedoch dürfte der Programmieraufwand deutlich geringer sein, für einen Gutschein, der ab Ausstellung einen Tag gültig ist, als den eingelösten Gutschein (bzw. dessen kalendarischer Gültigkeit) mit der erworbenen Fahrkarte zu verbinden.

Ich vermute hier einerseits, dass das System bei Einlösung prüft, ob der Gutschein noch gültig ist, und andererseits der Gutschein selbst als "eingelöst" vermerkt wird, ohne dass eine "echte" Verknüpfung zwischen Gutschein und dem gekauften Produkt erfolgt. Das würde ich als zu aufwendig, hinsichtlich einer Kosten-Nutzen-Betrachtung, einstufen.

Und das ist nun der Fall, weil....??
Oder anders gefragt: wie programmierst du Fall A und wie programmierst du Fall B?
Educated guess: so "deutlich" dürfte der Unterschied zum einen nicht ausfallen, weil man es zum anderen ja offenkundig gerade ziemlich genau so oder so ähnlich implementiert hat.

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